Die hier beschriebenen Alten Wege haben alle etwas gemeinsam - sie sind gesperrt!
Alles, was unter diesem Komplex steht, sieht die Nationalparkverwaltung nicht gern.
Es sind die alten, heute gesperrten, Wege in der Kernzone des Nationalparkes. Diese Wege sind
Bestandteil des historischen Wegenetzes der Sächsischen Schweiz und waren
einst stark begangen. Erst im Rahmen der Gestaltung des Wegekonzeptes im
Nationalpark Sächsische Schweiz wurden diese Weg gesperrt. Oft waren sie
selbst zu DDR-Zeiten schon nicht mehr ausgeschildert, aber unter Insidern bekannt
und der Rückzugsraum für Wanderer, die die Abgeschiedenheit und Ruhe suchten.
Bewusst verzichte ich auf eine genaue Ortsbeschreibung und Fotos, die den Übergang
von erlaubten zu gesperrten Wegen eindeutig darstellen.
"Gesperrt" bedeutet
erstens, die Wege werden NICHT mehr instandgehalten.
Steiganlagen und Sicherungsmittel verfallen zusehend. Das Wandern auf diesen Wegen
stellt eine erhöhte Gefahr dar!
Zweitens, Nationalparkranger überwachen das Einhalten der Sperrungen. Das Betreten
dieser Wege gilt als Ordnungswidrigkeit und die Nationalparkranger sind befugt, die
Personalien aufzunehmen. Im Wiederholungsfalle kann es zu einer Anzeige kommen.
Trotz der Sperrungen sind immer wieder kleine Veränderungen möglich. Bei den
einzelnen Wegen werde ich bemerken, wie wahrscheinlich eine eventuelle Rücknahme
der Sperrung ist. Es handelt sich dabei um eine subjektive Einschätzung, die
nichts über einen Zeitpunkt aussagt. Sie beruht lediglich auf Erfahrungen
und in wie weit bereits von anderen Seiten versucht wird, die Sperrung aufzuheben.
möglich - es wurde bereits versucht, eine Aufhebung der Sperrung zu erreichen.
schwierig - die Sperrung ist grenzüberschreitend.
ausgeschlossen - eine Aufhebung der Sperrung ist ausgeschlossen.